Altgeräte-Entsorgung

Altgeräteentsorgung
Gut für die Umwelt, gut für Sie!
Mit der Umsetzung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes, kurz ElektroG, dürfen alte Elektrogeräte seit dem 24. März 2006 nicht mehr zusammen mit dem Restabfall (graue Tonne) entsorgt, sondern müssen getrennt erfasst werden. Die Abgabe solcher Altgeräte aus Privathaushalten bei den kommunalen Sammelstellen ist kostenfrei.
Bei Neukauf erledigen wir für Sie den Abtransport ihrer Altgeräte gegen eine geringe Gebühr und entsorgen diese den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend.
Informationen zur Entsorgung von Elektroschrott
im Landkreis Rastatt
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