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Altgeräteentsorgung
Gut für die Umwelt, gut für Sie!
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Mit der Umsetzung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes,
kurz ElektroG, dürfen alte Elektrogeräte
seit dem 24. März 2006 nicht mehr zusammen
mit dem Restabfall (graue Tonne) entsorgt, sondern
müssen getrennt erfasst werden. Die Abgabe solcher
Altgeräte aus Privathaushalten bei den kommunalen
Sammelstellen ist kostenfrei.
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| Bei Neukauf erledigen wir für Sie den Abtransport ihrer Altgeräte gegen eine geringe Gebühr und entsorgen diese den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend.
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Informationen zur Entsorgung von Elektroschrott im Landkreis Rastatt
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